Bonn, 14. Dezember 1999
Verhandeln mit Trittin
1. Eine Konsenslösung mit alsbaldigem Einstieg in den Ausstieg ist für Trittin aus wahlpolitischer Sicht dringend geboten. Die Veröffentlichung des Verhandlungsschemas am 28./29.11. hat ihm Gelegenheit verschafft, die Haltung der Parteibasis anzutesten. Fällt in den unteren Parteigliederungen der Widerstand gegen die Garantie einer Gesamtrestleistung nicht allzu heftig aus, könnte er mit einer Einigung auf der Linie Ausstiegseinstieg vor der BTWahl 2002 gegen Gesamtrestleistung eine für das Schicksal seiner seit dem Eintritt in die BReg gefährdeten Partei entscheidende Weichenstellung erreichen. Die Grünen könnten dann ihr für die Erzielung von 5 % der Wählerstimmen ausschlaggebendes Mantelpotential plausibel mit dem Anspruch mobilisieren, die Umsetzung der Kernforderung des grünen Projekts zum (wenn auch kleineren) Teil vorweisbar und fristgerecht geleistet und im ganzen irreversibel auf die Zeitschiene gesetzt zu haben
Es wird zu beachten sein, wie die unteren Parteigliederungen tatsächlich reagiert haben bzw. noch reagieren.
2. Von seiner CDU-Vorgängerin hat Trittin das Folterinstrument des Transportstops geerbt. Eine bessere Rechtsgrundlage als die seinerzeit von BMU Merkel wahrheitswidrig behaupteten Sicherheitsverstöße gibt es für die (daher willkürliche) Nichtgenehmigung von Transporten nicht. Trittin (Spiegel-Interview 29.11.) versucht gleichwohl, die Wiedergenehmigung als von der Industrie durch Gegenleistungen zu erkaufende Leistung der BReg darzustellen, welche diese angesichts der Unpopularität der Transporte nur widerstrebend erbringen könne.
Die Industrie hat keinen Anlaß, auf diesen Versuch einzugehen, öffentliche Gewalttätigkeit als Verhandlungshebel einzusetzen. Über den Hauptgegenstand Einstieg in den Ausstieg gegen Gesamtrestleistung ist der Natur der Sache nach unabhängig von der Transportfrage zu verhandeln.
3. Eine staatliche Garantie einer Restgesamtleistung würde, ebenfalls der Natur der Sache nach, konkludent und unmittelbar eine Garantie der Zwischenlagerung einschließen. Die Industrie hat daher keine Veranlassung, die Frage der Zwischenlagerung als eigenen Verhandlungsgegenstand einzubringen oder auch nur zu akzeptieren. Sollte Trittin - ein freilich nur hypothetischer Fall - nach Einigung in der Hauptsache etwa noch in Zusatzverhandlungen über die Zwischenlagerung eintreten wollen, wäre das öffentlich durchschlagend als nachträglicher Entzug der Geschäftsgrundlage zu behandeln. Angesichts einer solchen Situation könnte Trittin weder politisch noch wahlpolitisch riskieren, den Konsens in der Hauptsache wieder in Frage zu stellen.
Sollte im Verhandlungszeitraum die Zwischenlagerungssituation an bestimmten Standorten nicht mehr haltbar sein, muß die Industrie - am besten ohne die Verhandlungen zu suspendieren - den Gerichtsweg (einstweilige Verfügung) beschreiten.
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