Bonn, April 2004

Die Umfragen-Crux

Statistisches Schließen heißt: von einer Stichprobe auf eine Grundgesamtheit schließen, deren Untersuchung zu aufwendig wäre. Der Glühbirnenproduktion eines Tages wird eine Probe entnommen, die unter gewissen Voraussetzungen als für die Grundgesamtheit repräsentativ gelten kann, und auf den empirischen Befund, daß z.B. 5 Prozent der Probestücke defekt sind, wird die theoretisch begründete Folgerung gestützt, daß dies – mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit sowie innerhalb bestimmter Fehlergrenzen – auch für die Grundgesamtheit selber gilt.

Die Übertragung dieser Methode auf Untersuchungen über die Verteilung von Meinungen in einer Bevölkerung (Population, Grundgesamtheit) stößt unmittelbar auf ein der Branche – ungeachtet des Quasi-Gegenbeispiels im Zusatz (S.35) – unbekannt gebliebenes Problem. Meinungsumfragen kann man offenbar zu jedem beliebigen Thema anstellen. Ebenso offenbar würde aber der Schluß von den jeweiligen Befragungsergebnissen auf die Meinungsverteilung in der Bevölkerung voraussetzen, daß sich jedes Mitglied dieser Bevölkerung (Population, Grundgesamtheit) zum betreffenden (beliebigen) Thema vorab und von sich aus – also unabhängig von der Umfrage, die ja nur einen minimalen Bruchteil dieser Mitglieder erreicht – eine Meinung gebildet hat. Kein Mitglied irgendeiner Population jedoch hat einen Anlaß, sich jederzeit zu beliebigen Themen eine (abfragbare) Meinung gebildet zu haben.

Ein (reales) Beispiel: Eine Umfrage hat ergeben, daß in der Stichprobe Rita Süßmuth als bestgekleidete deutsche Politikerin gilt. Der Schluß von diesem Umfrageergebnis auf eine entsprechende Bewertung in der Grundgesamtheit setzt voraus daß jedes einzelne Mitglied der deutschen Wohnbevölkerung über 16 Jahre sich bis zum Zeitpunkt der Befragung – und da dieser für Nichtbefragte genauso wenig absehbar war wie für Befragte: jederzeit – eine Meinung zum Thema gebildet hat, wer die bestgekleidete deutsche Politikerin sei.

Die Anwendung des statistischen Schließens auf Meinungsforschung – und damit deren Anspruch auf Wissenschaftlichkeit – beruht auf einer systematischen Voraussetzung, die in so gut wie jedem Fall (im Prinzip einschließlich Wahlprognosen) nicht erfüllt ist. Die Grundgesamtheit, auf die geschlossen wird, existiert gar nicht.

Ein möglicher Einwand wäre: Umfragen sind zwar nicht repräsentativ für die – nicht existente – Meinungsverteilung in der Grundgesamtheit, wohl aber für deren Meinungsbildung in Befragungssituationen. Bei Befragung der Gesamtpopulation also würde sich – im Rahmen bestimmter Fehlergrenzen – dieselbe Meinungsverteilung wie in beliebigen (repräsentativen) Stichproben ergeben.

Um das fundiert behaupten zu können, müßten die Gesichtspunkte bekannt sein, von denen die (tatsächlich) Befragten sich in der Befragungssituation bei ihrem Antwortverhalten zu bestimmten Themen leiten lassen. Sofern nämlich plausibel wäre, daß diese Antwortgesichtspunkte in jeder möglichen Stichprobe und damit auch in einer Gesamtbefragung in etwa gleich verteilt sein würden, wäre die Behauptung von der Stichprobenrepräsentativität für die Antwortbildung in der Befragungssituation gerechtfertigt.

Im Bekleidungsfall könnten solche Gesichtspunkte sein: Sympathie, Popularität, sie macht einen vornehmen Eindruck, ist im besten Alter, nicht zu aggressiv, fraulich, jedoch nicht feminin, usf. – Gesichtspunkte also, die nicht das (den Befragten nicht gegenwärtige) Bekleidungsverhalten selbst betreffen, wohl aber erfahrungsgemäß mit ihm in einem gewissen Zusammenhang stehen können (Stellvertreter-Variablen).

Unabhängig davon, wie weit der genannte Einwand trägt [Zusatz], folgt zweierlei: Erstens steht jede in der Befragungssituation unter welchen Gesichtspunkten auch immer gebildete Meinung jederzeit zur Revision, wenn andere, und insbesondere das fragliche Merkmal selber unmittelbar betreffende, Gesichtspunkte zur Geltung kommen. Zweitens setzt jede Deutung von Umfrageergebnissen unbedingt plausible Erwägungen zu den Gesichtspunkten voraus, von denen die Befragten sich bei der Meinungsbildung in der Befragungssituation haben leiten lassen. Kennt man diese Gesichtspunkte, wäre noch zu zeigen, daß und warum sie in derselben Befragungssituation in derselben Weise auch von sämtlichen möglichen anderen Stichproben aus der Grundgesamtheit in Ansatz gebracht werden würden. Erst wenn das gesichert wäre, könnte man auf die Meinungsbildung der Grundgesamtheit in der Befragungssituation schließen.

Und davon hätte man nichts. Denn wenn Menschen außerhalb von Umfragen sich zu deren Themen doch eine Meinung bilden, tun sie das unter wirklichkeits- und sachgerechteren Gesichtspunkten, als sie den Probanden der Demoskopie zugänglich sind – z.B. weil sie tatsächlich etwas zu entscheiden haben. Auf Meinungsbildung in der Wirklichkeit und damit auf wirkliche Meinungen könnte man, wenn es sie gäbe, auch aus „meinungsbildungsrepräsentativen“ Umfragen nicht schließen.

Zusatz

Daß der Einwand, der für Umfragenforschung zwar auf Meinungsrepräsentativität verzichten, ihr dafür aber Meinungsbildungsrepresentativität zugestehen möchte, zuende gedacht schnurstracks vom Regen in die Traufe führt, beweist seine ENN-Version (82-3): „Das Vorlegen von Fragen zu Gegenständen, über die sich die Befragten vor dem Interview noch keine Meinung gebildet haben, ist keine Ausnahme. … aber dennoch kommen die Ansichten, die sie nun äußern, nicht von ungefähr. Sie sind ein Ausdruck von Kenntnissen, von persönlichen Erfahrungen, Anlagen und Einstellungen, von persönlichen Interessen, die den realen und meist schwer veränderlichen Untergrund der Meinungen bilden. Die Meinung selbst mag sich eben erst im Interview gebildet haben, die Dispositionen, deren Indikator sie ist, sind vorgeben und sind … eine politische Realität“ (Hervorhebung jeweils nicht im Original). Dieses Konvolut eines bei jedem Befragten jederzeit paraten schwer veränderlichen Untergrund(es) der Meinungen nimmt an Ort und Stelle Noelle-Neumann – und zwar nur beispielsweise, also im Grundsatz als auch für jede beliebige Untersuchungsfrage gültig – für die Antworten einer Bevölkerungsstichprobe auf Fragen zur Krankenkassenreform in Anspruch. Die oben als so gut wie nie gegebene Voraussetzung der Umfragenforschung charakterisierte Annahme, daß sich jeder potentiell Befragte zum jeweiligen (beliebigen) Thema vorab und von sich aus eine Meinung gebildet hat, wird von Noelle-Neumann im Effekt zu der Behauptung verschärft, daß jedem potentiell Befragten zu jeder möglichen Frage jederzeit die zur abschließenden Meinungsbildung erforderlichen Kenntnisse, persönlichen Erfahrungen, Anlagen, Einstellungen, Interessen gegeben sind, und dies sogar in schwer veränderlicher Weise. Angesichts dessen wäre höchstens leicht übertrieben, eine angeborene Einstellung aller potentiell Befragten zur Krankenkassenreform zu postulieren.