07. Juli 2000

US-amerikanische Winkeladvokaten
und die Entschädigung von NS-Opfern

Was ist politische Beratung?

Dem Kunden, wenn er zahlt, verklickern, daß er sich nicht verarschen lassen soll. Also etwa nicht den US-amerikanischen Winkeladvokaten auf den Leim gehen, welche für die Entschädigung von NS-Opfern agitieren, weil sie ihren Anteil schneiden wollen.

Die betroffenen deutschen Unternehmen haben die fixe Idee, das Problem im Verbund lösen zu wollen, und gemeinsam sind sie erpressbar. Gemeinsam sollten sie nur öffentlichkeitswirksam erklären, daß sie einzeln jedem, der glaubhaft macht, seinerzeit zur Arbeit im jeweiligen Vorgängerunternehmen gezwungen worden zu sein, ohne viel Formularkram 10, 20 TDM auf die Hand zu geben. Sobald man, weil man individuell von sich aus bereits Buße zahlt, nicht mehr kollektiv um eine Pauschalsumme für eine unbekannte Zahl von Betroffenen mit Winkeladvokaten feilschen muß, können jene ihre Erpressungs-PR vergessen. Und mit einiger Sicherheit ist dies Verfahren - bei gleicher individueller Entschädigungssumme - günstiger als die Fondlösung. Es entfallen nämlich: erstens der Verwaltungsaufwand, zweitens - haha! - das Winkeladvokatenschandhonorar. Ferner wäre dieser Weg auch PR-mäßig gut zu vertreten (Wir verstecken uns nicht hinter der Rechtslage!), so daß gegenüber offenbar unberechtigten Ansprüchen auch der Gerichtsweg nicht mehr zu scheuen wäre. Und last not least: Indem sie direkt löhnen, können Industrieunternehmen, die zwar Zwangsarbeiter beschäftigt, davon aber nicht selber profitiert haben - Profiteur war in der Regel der NS-Staat - sich dem im Fonds unvermeidlichen Eintopf mit solchen Branchen entziehen, die seinerzeit entweder tatsächlich (Banken) oder doch möglicherweise (Versicherungen) abgesahnt haben.

Hinter diesem guten Rat sollte professionellerweise noch ein bißchen Recherche stehen. So ist z.B. wichtig, dem zahlenden Kunden klarmachen zu können, daß es nach Einrichtung eines kollektiven Entschädigungsfonds eine sog. Rechtssicherheit vor Einzelklagen gegen Einzelunternehmen nicht geben kann. Unsere Ergebnisse:

  • Man muß den Geldschneider-Advokaten nur zuhören, um zu wissen, daß sie lügen. RA Witti (München): … hat man inzwischen eine Struktur gefunden …, wie die (Rechtssicherheit) hergestellt wird. In dem Moment, wo wir einen Betrag haben, … kann man anfangen, eine Prozedur einzuleiten an die Gerichte, daß die Rechtssicherheit hergestellt wird.

Merke: In dem Moment, wo wir einen Betrag haben …

  • Daß es jene sog. Rechtssicherheit nicht geben kann, liegt auch nicht, wie absichtsvoll gestreut, an irgendwelchen Besonderheiten des US-Rechtssystems, welche clever zu umschiffen wären. Auch in Deutschland könnten potentielle Haftungspflichtige kaum rechtswirksam gegen Einklagung von Haftungsansprüchen immunisiert werden, weil bzw. wenn sie pauschal an einen Fonds gezahlt haben, an den Anspruchsberechtigte sich wenden können. Wie sollte auch ein Fonds das Recht auf rechtliches Gehör aushebeln können? In den USA hingegen gibt es immerhin für Gewerkschaften einen Haftungsausschluß (gegen Regreßansprüche auch aus rechtswidrig verursachten Streikschäden), der sehr viel weiter geht als es in Deutschland möglich wäre. Diese gewerkschaftliche Immunität ist bundesgesetzlich statuiert und vom Supreme Court für auch die einzelstaatliche Rechtssprechung bindend erklärt worden. Aber so eine Rechtsmonstrosität wird man sich drüben eben nicht noch einmal leisten wollen.